Planen & Feiern

Silvester: Regeln, Rechte und Sicherheit

Für Silvester gelten in Deutschland feste Regeln: Feuerwerk der Kategorie F2 wird nur an den letzten Tagen des Jahres an Erwachsene verkauft – 2026 vom 29. bis 31. Dezember – und darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist Feuerwerk immer verboten, viele Städte richten zusätzliche Verbotszonen ein.

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Verschneite Straße bei Nacht mit warm leuchtenden Laternen, am fernen Himmel ein schwacher goldener Lichtschein
KI-generiert

Hier steht, was zum Jahreswechsel rechtlich gilt und was im Ernstfall zu tun ist – Stand 1. Oktober 2026, belegt mit Gesetzestexten und Hinweisen von Behörden, Feuerwehr und Rettungsdienst. Örtliche Verbote veröffentlichen viele Städte erst im Dezember; wir prüfen die Angaben Mitte November erneut. Was Sie sonst vorbereiten sollten, listet die Silvester-Checkliste.

Silvester-Regeln für Verkauf und Abbrennen

Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 – Raketen, Batterien, Böller – darf an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember. So steht es in § 22 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV); umgangssprachlich ist oft von den „letzten drei Werktagen“ die Rede.

Für Silvester 2026 heißt das: Verkauft wird am Dienstag, 29., Mittwoch, 30., und Donnerstag, 31. Dezember 2026. Da keiner dieser Tage ein Sonntag ist, gibt es keinen vorgezogenen Verkauf am Montag, 28. Dezember. Wie lange die Geschäfte öffnen, regeln die Ladenöffnungsgesetze der Länder.

Abbrennen dürfen Erwachsene F2-Feuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar (§ 23 Abs. 2 1. SprengV). An allen anderen Tagen braucht es eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, einen Befähigungsschein oder eine Ausnahme, die die zuständige Behörde „aus begründetem Anlass“ zulassen kann (§ 24 Abs. 1). Uhrzeiten nennt die Verordnung für die beiden Tage nicht, Städte und Gemeinden dürfen Zeiten und Orte aber einschränken.

Zum Stand der Reform: Die 1. SprengV wurde zuletzt im Dezember 2021 geändert (Gesetze im Internet). Im Dezember 2025 prüfte das Bundesinnenministerium, Kommunen größere Verbotszonen zu ermöglichen; eine Änderung sei frühestens zum Jahreswechsel 2026/27 zu erwarten, berichtete zdfheute. Solange keine Neufassung verkündet ist, gilt die hier beschriebene Rechtslage.

Feuerwerkskategorien F1 bis F4 und Altersgrenzen

Das Sprengstoffgesetz teilt Feuerwerk nach seiner Gefährlichkeit in vier Kategorien ein (§ 3a SprengG), die Mindestalter regelt § 20 der 1. SprengV. Die Beispiele nennen die Stiftung Warentest und das Umweltministerium Baden-Württemberg.

Feuerwerkskategorien in Deutschland (Stand: 1. Oktober 2026)
KategorieBeispieleAltersgrenzeWann erlaubt
F1 – KleinstfeuerwerkWunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Knallbonbons, Partyknallerab 12 JahrenVerkauf und Verwendung ganzjährig; die Verbotsorte nach § 23 Abs. 1 gelten trotzdem
F2 – SilvesterfeuerwerkRaketen, Batterien, Böller, Fontänen, Römische Lichterab 18 JahrenVerkauf vom 29. bis 31. Dezember (bei einem Sonntag ab 28. Dezember), Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar
F3 – MittelfeuerwerkFeuerwerk mit mittlerer Gefahr für weite, offene Flächen im Freienab 18 Jahren, nur mit Erlaubnis oder Befähigungsscheinganzjährig, jedes Feuerwerk zwei Wochen vorher bei der Behörde anzeigen
F4 – GroßfeuerwerkFeuerwerk mit großer Gefahr, nur für Personen mit Fachkenntnissenab 21 Jahren, nur mit Erlaubnis oder Befähigungsscheinganzjährig nach Anzeige, nahe Bahnanlagen, Flughäfen oder Seeschifffahrtsstraßen vier Wochen vorher

Zwei Punkte werden oft übersehen: Unter 18 Jahren ist F2-Feuerwerk auch in Begleitung der Eltern tabu, denn § 20 knüpft schon den Umgang an das Mindestalter. Und einige F2-Artikel bleiben selbst Erwachsenen ohne Erlaubnis verwehrt, etwa Knallkörper mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse und Schwärmer (§ 20 Abs. 4). Wie Kinder sicher mitfeiern, zeigt der Ratgeber Silvester mit Kindern.

Wo Feuerwerk verboten ist

Ganzjährig und für alle Kategorien gilt § 23 Abs. 1 1. SprengV: kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Einen Mindestabstand in Metern nennt die Verordnung nicht. Als brandempfindlich nennt der Deutsche Feuerwehrverband ausdrücklich Fachwerk- und Reetdachhäuser.

Darüber hinaus können Behörden nach § 24 Abs. 2 F2-Feuerwerk in der Nähe brandempfindlicher Gebäude untersagen und reine Knallkörper in dicht besiedelten Gebieten auch an Silvester verbieten; für Plätze mit großem Andrang kommen Allgemeinverfügungen hinzu. Drei Beispiele:

  • Köln 2025/26: Böllerverbot linksrheinisch bis einschließlich der Ringe, Raketen blieben erlaubt; rund um den Dom durfte keinerlei Feuerwerk mitgeführt werden (Stadt Köln).
  • München 2025/26: kein Feuerwerk außer Kleinstfeuerwerk in der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt von 21 bis 2 Uhr, ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings und erstmals eine Verbotszone am Tierpark Hellabrunn (muenchen.de).
  • Frankfurt am Main 2026/27: F2-Verbot am Mainufer zwischen Holbeinsteg und Alter Brücke, auf Eisernem Steg und Untermainbrücke sowie an Zeil, Konstablerwache und Hauptwache, vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr – angekündigt Ende September 2026 (t-online nach Angaben der Stadt).

Wer gegen § 23 Abs. 1 oder eine Anordnung nach § 24 Abs. 2 verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 46 1. SprengV). Das Sprengstoffgesetz erlaubt Geldbußen bis 50.000 Euro; Köln etwa kündigte für Verstöße gegen sein Böllerverbot Bußgelder bis 200 Euro an. Prüfen Sie im Dezember die Regeln Ihrer Gemeinde.

Zugelassenes Feuerwerk erkennen

Ob ein Feuerwerkskörper geprüft ist, zeigen zwei Angaben: das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und die Registriernummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM). Ein Beispiel ist 0589-F2-1234: Die ersten vier Ziffern nennen die Prüfstelle – 0589 steht für die BAM –, dann folgen Kategorie und laufende Nummer (BAM-Pressemitteilung 15/2014). Außerdem muss eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegen (Verbraucherzentrale).

Fehlen diese Angaben, ist der Knallkörper nicht zugelassen. Illegale Böller enthalten laut BAM oft einen viel stärker reagierenden Blitzknallsatz; für illegal eingeführte Knaller nennt die Stiftung Warentest eine bis zu 50-mal größere Sprengwirkung. Wer sie ohne Erlaubnis erwirbt oder zündet, macht sich strafbar: § 40 SprengG sieht Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor, bei wissentlicher Gefährdung anderer bis zu fünf Jahre. Tabu sind auch selbst gebastelte oder veränderte Knaller.

Lärm, Mietwohnung und Balkon

Eine gesetzliche Ausnahme von der Nachtruhe ab 22 Uhr gibt es an Silvester nicht. Weil um Mitternacht ohnehin überall geknallt wird, spricht der Deutsche Mieterbund aber von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ – kein Freibrief für laute Musik bis zum Morgen. Kündigen Sie eine Feier den Nachbarn vorher an; Gastgeber haften auch für Schäden, die ihre Gäste anrichten. Wie Sie Ihre Tiere vor dem Lärm schützen, steht im Ratgeber Silvester mit Haustieren.

Als Abschussplatz taugt der Balkon nicht: Raketen können an darüberliegenden Balkonen abprallen, die Funken von Batterien bis zu 90 Meter hoch steigen (Umweltministerium Baden-Württemberg). Schließen Sie Fenster, Balkontüren und Dachluken und räumen Sie Brennbares vom Balkon, auch den trockenen Weihnachtsbaum. Brennt es doch, löschen Sie nur ohne Eigengefährdung – sonst Türen schließen, die Wohnung verlassen und 112 wählen (Deutscher Feuerwehrverband).

Bis zum Abend lagern Sie Feuerwerk kühl, trocken, für Kinder unerreichbar und fern von Heizquellen: in Wohnräumen höchstens ein Kilogramm Netto-Explosivstoffmasse, in nicht bewohnten Räumen eines Wohngebäudes bis zu zehn Kilogramm (BAM). Auch die Luft leidet: Rund 2.050 Tonnen Feinstaub setzt Feuerwerk in Deutschland jährlich frei, den größten Teil in der Silvesternacht. Das Umweltbundesamt rät deshalb, enge Gassen zu meiden.

Haftung und Versicherung

Wer mit Feuerwerk vorsätzlich oder fahrlässig andere verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 BGB). Für Kinder haften Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Die Stiftung Warentest berichtet von einer Mutter, die 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste, weil ihr 13-jähriger Sohn zu Hause gefundene Böller gezündet und einem Kind nachgeworfen hatte (Landgericht München, Az. 31 S 23681/00).

Unbeabsichtigte Schäden an Dritten übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung; bei Vorsatz zahlt sie nicht, ob grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Ist der Verursacher unbekannt, helfen eigene Versicherungen (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest):

  • Auto: Teilkasko bei Brand oder Explosion, Vollkasko bei mutwilliger Beschädigung
  • Gebäude: Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, bei Mietwohnungen also des Vermieters
  • Einrichtung: Hausratversicherung, etwa bei einem Wohnungsbrand mit Löschwasserschaden
  • Verletzungen: Krankenversicherung, bei bleibenden Schäden eine private Unfallversicherung

Melden Sie einen Schaden unverzüglich, dazu verpflichtet § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes. Fotos vom Neujahrsmorgen erleichtern die Regulierung.

Erste Hilfe bei Verbrennungen, Knalltrauma und Augenverletzungen

Zum Jahreswechsel 2025/26 dokumentierten Augenkliniken nach vorläufiger Auswertung 760 feuerwerksbedingte Augenverletzungen, im Jahr davor 905; rund 60 Prozent traf Unbeteiligte (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft). Innenohrschäden durch Feuerwerk erleiden laut Umweltbundesamt jährlich rund 8.000 Menschen.

Geöffneter Erste-Hilfe-Kasten mit Kompressen, Verbandtuch und Rettungsdecke auf einem Holztisch
Griffbereit in der Silvesternacht: Verbandmaterial und Rettungsdecke. KI-generiert

Verbrennungen

Kleine Verbrennungen bis etwa zur Größe der eigenen Handfläche sofort mit kühlem, nicht eiskaltem Wasser kühlen, nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes mindestens 20 Minuten lang. Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, weil Unterkühlung droht, sondern locker und keimfrei abdecken und den Notruf wählen (DRK). Eingebrannte Kleidung bleibt am Körper, Brandblasen bleiben geschlossen, Hausmittel wie Mehl, Öl oder Salben gehören nicht auf die Wunde (Aktion Das sichere Haus).

Knalltrauma

Pfeifen oder Rauschen im Ohr, Hören „wie durch Watte“ und ein Druckgefühl sind typische Zeichen. Meiden Sie dann weiteren Lärm; bessern sich die Beschwerden nach einigen Stunden bis wenigen Tagen nicht, gehört das Ohr in HNO-ärztliche Hände. Ist das Trommelfell womöglich gerissen, schützen Sie es vor Wasser (Universitätsklinikum Ulm). Vorbeugend helfen Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz.

Augenverletzungen

Bei eingedrungenen Fremdkörpern oder Verbrennungen am Auge sofort 112 wählen und beide Augen abdecken, damit das verletzte Auge stillhält (DRK). Die Augenärzte raten, draußen eine einfache Schutzbrille zu tragen und Kinder eindringlich davor zu warnen, nicht explodierte Knaller aufzuheben – solche Funde zählen zu den häufigsten Ursachen schwerer Verletzungen (DOG).

Abgerissene Finger

Wunden steril abdecken, bei starker Blutung sofort den Notarzt rufen. Abgetrennte Finger in ein möglichst keimfreies Tuch wickeln, in einen Plastikbeutel geben und diesen in einen zweiten Beutel mit Eiswasser legen, ohne dass das Gewebe Eis oder Wasser berührt; dann auf schnellstem Weg in die Notaufnahme (DRK).

Notrufnummern: 112, 110 und 116117

Den Bereitschaftsdienst erreichen Sie nachts, am Wochenende und an Feiertagen; bei Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen ist die 112 zuständig (116117.de). Ein anhaltendes Ohrgeräusch etwa ist nach Einschätzung der Ulmer HNO-Klinik ein Eilfall, aber kein Notfall.

Glas und Müll am Neujahrstag

Das Verbot, Abfall auf Straßen und Plätzen zurückzulassen, gilt auch an Silvester (Umweltbundesamt). Abgebrannte, abgekühlte Reste wie Batterien aus Pappe gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier, weil sie giftige Rückstände enthalten können. Blindgänger nie erneut anzünden, sondern einige Minuten liegen lassen und dann in einen Eimer Wasser legen (Aktion Das sichere Haus); nicht gezündetes Feuerwerk und Reste aus dem Vorjahr gehören als gefährlicher Abfall zum Wertstoffhof (Verbraucherzentrale).

Leere Flaschen kommen in den Altglascontainer: Glas auf der Fahrbahn kann unter Autoreifen zum Geschoss werden, Scherben gefährden Radfahrende und Tiere (Stadtreinigung Hamburg). Sind die Container voll, weil sie an Feiertagen nicht geleert werden dürfen, ist Abfall daneben trotzdem eine Ordnungswidrigkeit.

Wer aufräumen muss, regeln die Straßenreinigungssatzungen. In Leipzig etwa gilt das Verursacherprinzip, liegen gelassener Silvestermüll kann mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Ist der Verursacher unbekannt, müssen Grundstückseigentümer, die für ihren Gehweg zuständig sind, die Reste beseitigen – auch ohne selbst geböllert zu haben (Stadt Leipzig).

Übrigens: Bleigießen ist laut Umweltbundesamt seit 2018 verboten; wie das Orakel mit Wachs funktioniert, erklärt das Wachsgießen-Lexikon. Wer lieber zuschaut, als selbst zu zünden, findet Anregungen bei den Silvester-Ideen.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann darf man an Silvester 2026 Feuerwerk kaufen?

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf 2026 von Dienstag, 29. Dezember, bis Donnerstag, 31. Dezember, an Erwachsene verkauft werden. Fällt einer der drei Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf schon am 28. Dezember – 2026 ist das nicht der Fall.

Darf man an Neujahr noch Raketen zünden?

Ja. Die 1. Sprengstoffverordnung erlaubt Erwachsenen das Abbrennen von F2-Feuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar, ohne Uhrzeiten vorzugeben. Gemeinden können Zeiten und Orte aber einschränken – maßgeblich ist die Bekanntmachung vor Ort.

Dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern Böller zünden?

Nein. Für Feuerwerk der Kategorie F2 schreibt § 20 der 1. Sprengstoffverordnung ein Mindestalter von 18 Jahren vor, eine Ausnahme mit Zustimmung der Eltern gibt es nicht. Ab 12 Jahren erlaubt ist nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Ist Feuerwerk vom Balkon aus erlaubt?

Die Sprengstoffverordnung enthält dazu keine eigene Regel, als Abschussplatz ist der Balkon aber ungeeignet: Raketen können an darüberliegenden Balkonen abprallen, Batterien sprühen Funken bis zu 90 Meter hoch. Wer dabei Schäden verursacht, haftet dafür.

Welche Strafe droht für illegale Böller?

Wer nicht zugelassene Knallkörper ohne Erlaubnis erwirbt oder zündet, macht sich nach § 40 Sprengstoffgesetz strafbar. Möglich sind Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei wissentlicher Gefährdung anderer bis zu fünf Jahre.

Wer zahlt, wenn eine fremde Rakete mein Auto beschädigt?

Ist der Verursacher bekannt, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Bleibt er unbekannt, übernimmt die Teilkasko Brand- und Explosionsschäden, bei mutwilliger Beschädigung die Vollkasko.

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